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MWCA Hafenordnung
- Auf der Anlage des MWCA gilt die allgemeine Sorgfaltpflicht gegenüber Personen, Tieren, Booten und der Steganlage.
- Die Liegeplätze werden vom Hafenmeister zugeteilt.
- Ihr Boot soll seemännisch und beidseitig ausreichend mit Fender bestückt, an der Steganlage vertäut sein. Zum Boote Waschen darf kein Trinkwasser verwendet werden.
- Auf der Steganlage wird nicht gerannt, Hunde sind an der Leine zu führen und Kinder ohne Begleitung Erwachsener haben Schwimmwesten zu tragen.
- Die Toiletten und Duschen stehen im Sanitärcontainer kostenlos zur Verfügung . Bitte verlassen Sie diese Anlage so, wie Sie sie vorzufinden wünschen.
- Das Betanken der Boote ist nur mit zugelassen Behältern erlaubt.
- Der anfallende MÜLL ist sorgfältig zu trennen, dazu stehen in einem Gitterkäfig auf dem Parkplatz entsprechend gekennzeichnete Behälter zur Verfügung. (Die Glas und Dosencontainer stehen unter der Adenauerbrücke) Für ölhaltige Lappen sowie Restöle stehen gesonderte Behälter zur Verfügung.
- Der Bootsunterwasseranstrich darf kein „TBT“ (Tributylzinn) enthalten.
- Die Parkmöglichkeiten auf unserem Parkplatz sind in der Sommerzeit begrenzt. Es sollten deshalb nur ein Auto pro Bootsliegeplatz dort abgestellt werden.
- Den weiteren sachlichen Anweisungen des Vorstandes ist Folge zu leisten.
- Jedes BOOT das an der Steganlage festgemacht hat, muss HAFTPFLICHT VERSICHERT sein. Sie bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift bei der Anmeldung .
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Aschaffenburg und in unserem Club MWCA
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